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Wie kann ich meine Musik urheberrechtlich schützen?

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Dein Urheberrecht entsteht bereits schon mit der Schaffung der Komposition. Du musst das Werk also nicht erst anmelden, wie zum Beispiel bei einem Patent, um deine Rechte zu beanspruchen. Es ist jedoch sicher von Vorteil, sich mit dem Thema Musikrecht ein wenig zu beschäftigen, damit du deine Rechte auch kennst und wahrnehmen kannst.

Musikrecht

Der Musikmarkt besteht aus verschiedenen Interessengruppen, die mit der Musik Geld verdienen. Der Künstler beziehungsweise der Produzent, die Plattenfirmen und Vertriebe, der Händler und wenn Auftritte dazu kommen, natürlich Veranstalter und Agenturen. Als Urheber bezeichnet man den Schöpfer eines Werkes, in unserem Falle wäre das der Komponist oder auch Texter. Der Urheber hat allein die Rechte sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder zu senden (z.B. Radio). Beim Angebot von Downloads greift das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Man spricht hier von den sogenannten Verwertungsrechten. Führt ein Sänger oder eine Band das Werk des Produzenten auf, bezeichnet man sie als ausübende Künstler. Der ausübende Künstler hat weniger Recht an dem Stück, da er es nur einspielt. Um die CDs herzustellen, erteilt der Urheber einem Tonträgerhersteller das Vervielfältigungsrecht. Damit die CD auch verkauft werden darf, erhält ein Vertrieb oder Händler das Verbreitungsrecht. Für das Abspielen eines Titels der CD benötigt ein Radiosender das Senderecht. Bei Auftritten erhält der Veranstalter zuvor das Aufführungsrecht. Wenn der Urheber bei einem Label unter Vertrag ist, kümmert sich in der Regel das Label um die Vervielfältigung und Verbreitung. Urheberrechtsverletzungen Unter den Künstlern selbst, gibt es immer mal wieder Streitigkeiten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. In der Regel geht es dann um gestohlene Passagen, Texte oder sogar einen ganzen Titel. Im Falle eines Rechtsstreits, kannst du durch ein zweifelsfrei nachvollziehbares Datum beweisen, dass du der Urheber eines Werkes bist. Hierzu könntest du beispielsweise dein Werk mit Datum veröffentlichen. Ein anderer Nachweis wäre eine Aufnahme deiner Komposition, die du dir selber mit der Post als Einschreiben geschickt hast. Der Umschlag sollte natürlich geschlossen bleiben.

GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft. Im Auftrag des Urhebers verwaltet sie diese Rechte und setzt sie durch. Wenn also jemand ein musikalischen Werk aus dem Repertoire der GEMA zum Beispiel öffentlich aufführt, muss er eine Vergütung an die Gema zahlen. Die GEMA zahlt ihre Einnahmen nach einem Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder (Urheber) aus und finanziert sich natürlich auch selber dadurch. Entschließt sich ein Urheber dazu, seine Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von der GEMA verwalten zu lassen, umfasst das immer das Gesamtrepertoire des Urhebers. Er kann also nicht einzelne Titel oder ein Album aus der Bindung herausnehmen.

GVL

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ist ebenfalls eine Verwertungsgesellschaft. Allerdings kümmert sie sich um ausübende Künstler oder auch Tonträgerhersteller. Sie verwaltet also die Zweitverwertungsrechte an einem Werk. Creative Commons Creative Commons (CC) bietet eine interessante Alternative zu den bisherigen traditionellen Urheberrechten. Dieses deutlich flexiblere Modell erlaubt es dem Urheber, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen er seine Werke veröffentlichen oder weiter verwendbar machen möchte. Das Rechte-Modell besteht aus vier Modulen: Namensnennung, Nicht-kommerziell, Keine Bearbeitung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Diese Module lassen sich vom Urheber auch beliebig kombinieren, so dass ihm aktuell sechs Lizenzen zur Auswahl stehen. Er kann also frei entscheiden, ob für eine Veröffentlichung seines Werkes nur eine Namensnennung nötig ist oder das Werk zum Beispiel nur mit Nennung des Künstlers und nicht kommerziell veröffentlicht werden darf. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation und tritt nicht als Verwerter, Verleger oder Vertragspartner von Urhebern auf. Die gemeinnützige Gesellschaft will mit ihren vorgefertigten Lizenzverträgen nur eine Hilfestellung bei der Veröffentlichung von digitalen Medieninhalten bieten. Der Urheber übernimmt also nur die Lizenzverträge und verwendet sie in eigener Verantwortung.

Latest Producing News

  • TouchOSC als Alternative zum Lemur von Jazzmutant Mit TouchOSC bietet hexler.net eine praktische App für iPad, iPod Touch oder iPhone, um Open-Sound-Control-Daten (OSC) an einen Rechner zu senden. Übertragen werden die Signale per WiFi. Dadurch lässt sich zum Beispiel das iPad schnell zum Multitouch-Controller umwandeln und bietet somit eine relativ günstige Alternative zum Lemur von Jazzmutant. TouchOSC lässt sich in wenigen Schritten auf den genannten Geräten einrichten. Zunächst wird eine WLAN-Verbindung hergestellt und ein entsprechendes Template bzw. Layout ausgewählt, worüber die Programme am Rechner (Mac, Windows und Linux) angesteuert werden. Zur Auswahl stehen verschiedene Templates, um mit DJ-Software wie Traktor oder Producing-Software wie Ableton, Logic, Reaktor oder Reason in Kontakt zu treten. Die Templates beinhalten Fader, Potis und Pads, um Sounds einzuspielen und zu verändern. Melodien werden stattdessen bequem über ein Keyboard-Template komponiert. Für die Livemodulation stehen zusätzlich insgesamt vier XY-Controller (ähnlich dem Kaoss Pad) zur Verfügung. TouchOSC liegt bei einem Preis von $ 4,99 und kann direkt über den App Store von Apple bestellt werden. Eine Version für Android ist ebenfalls als Donationsoftware erhältlich, allerdings umfasst sie nicht alle Funktion wie bei der Variante für die Apple Geräte.
 
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